I. FÖRDERUNG DER MITARBEITER DER JUGENDARBEIT

1.     Zweck der Förderung

        Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und Jugendgruppen.

        Mit dieser Förderung sollen diese in die Lage versetzt werden, ihre ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zu Aus- und  

        Fortbildungsveranstaltungen zu entsenden und ihnen die

        entstandenen Fahrtkosten und Teilnehmergebühren zu erstatten.

        Dies soll zur besseren Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendverbände und Jugendgruppen beitragen.

2.     Gegenstand der Förderung

        Gefördert werden die entstandenen Fahrtkosten und Teilnehmergebühren von Mitarbeitern zu

        Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Trägern der Jugendarbeit.

3.     Förderungsvoraussetzungen

        1. Der Antragsteller muß seinen Mitarbeitern die entstandenen Ausgaben bezahlen.

        2. Das Thema der Veranstaltung muß Jugendarbeit betreffen.

        3. Die Veranstaltung muß in Bayern stattfinden.

        4. Bei Beteiligung mehrerer Mitarbeiter einer Jugendgruppe müssen Fahrgemeinschaften

            (pro PKW bis zu 4 Personen) gebildet werden.

        Soweit möglich, soll aus ökologischen Gründen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren

        werden.

4.     Umfang der Förderung

        Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der nachgewiesenen Kosten

        - bei öffentlichen Verkehrsmitteln entsprechend den Fahrkarten

        - bei Pkw-Fahrten Kilometerzahl mal Euro-Betrag entsprechend dem gültigen Reisekostengesetz    (derzeit 0,22 € plus 0,02 € pro Mitfahrer)

5.     Verfahren

5.1.  Antragstellung

        1. Die Anträge sind auf KJR-Formblatt einzureichen.

        2. Den Anträgen sind beizufügen:

            a) Ausschreibung bzw. Einladung

            b) Teilnahme- und Gebührenbescheinigung des Veranstalters

            c) Fahrkarten bzw. Kilometerangabe

 

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