XI. FÖRDERUNG BEI NEUGRÜNDUNG EINER JUGENDGRUPPE

1.     Zweck der Förderung

        Antragsberechtigt sind neugegründete Kinder- und Jugendgruppen (keine Wiedergründungen).

        Neugegründete Gruppen sollen durch diese Pauschalförderung eine finanzielle Starthilfe   erhalten.

2.     Gegenstand der Förderung

        Gefördert wird die unmittelbare Arbeit der Gruppe in den ersten Monaten nach der

        Neugründung.

3.     Förderungsvoraussetzungen

        Der Zuwendungsempfänger muß eine demokratisch gewählte Vorstandschaft haben.

        Die Förderung ist nach zwei Monaten der Gruppengründung möglich.

4.     Umfang der Förderung

        Die Höhe der Förderung beträgt einmalig bis zu 150,- €.

5.     Verfahren

5.1   Antragstellung

        1. Der Antrag ist auf gültigem Formblatt einzureichen.

        2. Dem Antrag sind beizufügen:

            a) Namen und Anschriften der Vorstandschaft

            b) Gründungsdatum und Gründungsprotokoll

            c) Zielbeschreibung der Jugendgruppe

5.2.  Auszahlung

        1. Der KJR zahlt bis zu 75,- € unmittelbar nach Antragstellung aus.

        2. Die Gemeinde/Stadt zahlt im Rahmen der jährlichen Bezuschussung.

Réactions