Stuttgart, Allemagne
Als der § 41a 2015 in die GmO aufgenommen wurde, taten sich viele Fragestellungen auf:
„Was ist alles von Interesse für Kinder und Jugendliche? Was bedeutet „in angemessener Weise beteiligen“? Werden wir dem Paragraphen umfassend gerecht, wenn wir vor Ort einen Jugendgemeinderat einrichten? …“
Nächstes Jahr, am 01. Dezember 2020, feiert der Paragraph seinen 5. Geburtstag.
Ein guter Anlass um zu fragen: Was hat sich seither beim Thema Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg getan? Welche Umsetzungspraxen haben sich etabliert und bewährt? Wo liegen Stolpersteine?
Jedes kommunale Setting muss bisher einen eigenen Weg für die Umsetzung des §41a GemO finden und das ist die besondere Herausforderung, da es noch keine landesweiten Leitlinien gibt und da sich die Rahmenbedingungen vor Ort teilweise stark voneinander unterscheiden.
Nun ist seit 2015 viel passiert: Beteiligungsformate wurden entwickelt und ausprobiert: Sie wurden als gescheitert erklärt oder für gut befunden. Darüber nimmt der Erfahrungsaustausch auf verschiedenen Fachebenen zu, was ein Lernen an Modellen ermöglicht.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg nimmt die Herausforderung an, Ihr praktisches Erfahrungswissen zu sammeln, zu bündeln und gemeinsam mit Ihnen weiter zu entwickeln.
Es soll ein breiter Beteiligungsprozess umgesetzt werden, an dessen Ende ein perspektivenreicher „Praxis-Leitfaden“ zur Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg mit Bezug auf den § 41 a GmO vorbereitet ist, der dann im Jahr 2020 veröffentlicht wird.
Der Prozess setzt sich aus drei Fachveranstaltungen und einer Onlinephase zusammen, beginnt im Mai und endet im Dezember 2019. Mitwirken können alle, die sich mit dem Thema Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort befassen und ihr Erfahrungswissen einbringen wollen.
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