IX. FĂ–RDERUNG DER TRACHTEN-, VOLKSTUMS- UND BRAUCHTUMSPFLEGE

1.     Zweck der Förderung

        Antragsberechtigt sind:

        bei Punkt 4.1.1. die dem KJR angeschlossenen Kinder- und Jugendgruppen der

                                   Trachtenvereine im Bayer. Waldgau.

        bei Punkt 4.1.2. alle im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und Jugendgruppen.

        Die Förderung der Trachten,- Volkstums- und Brauchtumspflege soll insbesondere die      Jugendleitung in die Lage versetzen, ihre Aufgaben in der Trachten,- Volkstums- und   Brauchtumspflege zu erfüllen.

        Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die Erhaltung der bodenständigen Tracht und

        überlieferter Kulturgüter, Sitten und Gebräuche.

2.     Gegenstand der Förderung

        Gefördert wird die Anschaffung oder Erneuerung bodenständiger bzw. vereinsüblicher

        Kinder- und Jugendtrachten sowie Maßnahmen und Aktivitäten in der Volkstums- und     Brauchtumspflege.

3.     Förderungsvoraussetzungen

3.1.  Der Antragsteller muß zusichern, daß die beschafften Kinder- und Jugendtrachten im

        Vereinsbesitz sind und bleiben.

3.2.  Vor der Durchführung einer Maßnahme oder Aktivität ist Kontaktaufnahme mit dem KJR

        empfehlenswert.

4.     Umfang der Förderung

4.1.  Förderungsfähige Kosten:

        1. Bei Trachten: Anschaffungskosten

        2. Bei Maßnahmen und Aktivitäten:     - Honorare

                                                                  - Fahrtkosten

                                                                  - Arbeitsmaterialien / Druckkosten

                                                                  - Nebenkosten, die im unmittelbaren Zusammenhang                             mit der Aktivität stehen

4.2.  Höhe der Förderung

        Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 33 % der förderungsfähigen Kosten.

        Jahres-Höchstbetrag: 770,- € je Antragsteller.

5.     Verfahren

5.1.  Antragstellung:

        1. Die Anträge sind auf KJR-Formblatt einzureichen.

        2. Den Anträgen sind beizufügen:

            a) Rechnungen bzw. Quittungen

            b) Bestätigung, daß Kinder- und Jugendtrachten Vereinseigentum sind und bleiben

            c) Erläuterung der Maßnahmen und Aktivitäten

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