1. Zweck der Förderung
Antragsberechtigt sind die auf Kreisebene tätigen und im KJR zusammengeschlossenen
Jugendverbände.
Sie sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Leitungsaufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere konzeptionelle und jugendpolitische Fragestellungen, planerische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Verbandes sowie die Erledigung der in diesem Rahmen anfallenden Verwaltungsarbeiten.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Aufwendungen für die zentralen Planungs- und Leitungsaufgaben.
3. Förderungsvoraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muß auf Landkreisebene über ein Gremium oder ein Organ zur
Wahrnehmung der im Zweck der Förderung genannten Aufgaben verfügen.
Sollte dieses Gremium über benachbarte Landkreise wirken (z.B. Kirchliche Dekanate, Trachtengau usw.), werden die Kosten anteilmäßig nach Delegiertenschlüssel berechnet.
4. Umfang der Förderung
4.1 Zuwendungsfähig sind insbesondere Kosten für
- Sitzungen und Tagungen der Gremien incl. Fahrtkosten
- Öffentlichkeitsarbeit (Werbung, Werbeveranstaltungen, Publikationen)
- Geschäftsbedarf
4.2 Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt pro Jugendverband jährlich bis zu 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 260,- €
4.3. Der BDKJ KV Regen und der BDKJ KV Viechtach (verschiedene Diözesen) können im Regelfall
jeweils bis zu 50 % des Höchstbetrages gleich 130,- € erhalten.
Ausnahme: Wird der Höchstbetrag von einem BDKJ-KV nicht abgerufen, kann der zweite
BDKJ-KV den Restbetrag (siehe 4.2.) erhalten.
4.4. Zuschußberechnung bzw. Delegiertenschlüssel für Evangelische Jugend und Trachtenjugend:
Voll- bzw. Hauptversammlung: Delegierte Landkreis Regen geteilt durch Gesamtdelegiertenzahl mal 100 ist Prozentsatz des Förderbetrages.
5. Verfahren
5.1 Antragstellung
1. Die Anträge müssen von der Leitung des Jugendverbandes beim Kreisjugendring einmal
jährlich bis o5. November eingereicht werden.
2. Den Anträgen sind beizufügen:
a) Zusammenstellung der entsprechenden Kosten mit Datum und Begründung
b) Rechnungen/Belege über entsprechende Kosten
c) bzw./und Kopien der Buchungsunterlagen (Journal)
d) Delegiertenschlüssel der Voll- bzw. Hauptversammlung