III. FÖRDERUNG VON FREIZEITMASSNAHMEN

1.     Zweck der Förderung

        Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgruppen und           andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit.

        Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmern ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen und

        demokratischer Verhaltensregeln ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und           Umwelt fördern.

2.     Gegenstand der Förderung

        Gefördert werden kurz- und längerfristige Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung

        entsprechen.

3.     Förderungsvoraussetzungen

3.1   Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme be-

        teiligt sein.

3.2   Die Maßnahmen müssen mindestens zwei volle Tage und sollen höchstens 21 Tage dauern.

        An- und Abreise gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 12.00 Uhr beginnt und vor

        14.00 Uhr am Abreisetag beendet ist.

3.3   Kurzfristige Maßnahmen (bis zu 3 Tagen) sollen nur im Umkreis von 100 km stattfinden.

3.4   Die TeilnehmerInnen dürfen grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre sein. Die TeilnehmerInnenzahl

        beträgt mindestens 8 Personen.

3.5   Pro acht bis zwölf TeilnehmerInnen soll eine Betreuungskraft eingesetzt sein.

3.6   Die TeilnehmerInnen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.

3.7   Eine angemessene Eigenleistung ist zu erbringen.

4.     Umfang der Förderung

4.1   Förderungsfähige Kosten sind:

        1. Fahrtkosten

        2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten

        3. Betreuerkosten

        4. Arbeits- und Hilfsmittel

4.2   Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2,5o € pro Tag und TeilnehmerIn einschließlich

        BetreuerIn. Jahres-Höchstbetrag: 1.300,- €

5.     Verfahren

5.1   Antragstellung:

        1. Die Anträge sind auf KJR-Formblatt einzureichen

        2. Den Anträgen sind beizufügen:

            a) die Ausschreibung bzw. Einladung mit Teilnehmerbeitrag

            b) eine eigenhändig unterschriebene TeilnehmerInnen-Liste

            c) ein Kurzbericht über das durchgeführte Programm

 

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