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Die Zuschussrichtlinien für Jugendarbeit sollen hier kommentiert werden bzw. ganz neue Ideen eingebracht werden. Die Ergebnisse werden in einer Arbeitsgruppe weiter bearbeitet und dem Vorstand/der Vollversammlung des KJR zum Beschluss vorgelegt.
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Anna Wagner
Mönchshofstraße 26
94234 Viechtach
I. FÖRDERUNG DER MITARBEITER DER JUGENDARBEIT
1. Zweck der Förderung
Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und Jugendgruppen.
Mit dieser Förderung sollen diese in die Lage versetzt werden, ihre ehrenamtlichen MitarbeiterInnen zu Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen zu entsenden und ihnen die
entstandenen Fahrtkosten und Teilnehmergebühren zu erstatten.
Dies soll zur besseren Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Jugendverbände und Jugendgruppen beitragen.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die entstandenen Fahrtkosten und Teilnehmergebühren von Mitarbeitern zu
Aus- und Fortbildungsveranstaltungen von Trägern der Jugendarbeit.
3. Förderungsvoraussetzungen
1. Der Antragsteller muß seinen Mitarbeitern die entstandenen Ausgaben bezahlen.
2. Das Thema der Veranstaltung muß Jugendarbeit betreffen.
3. Die Veranstaltung muß in Bayern stattfinden.
4. Bei Beteiligung mehrerer Mitarbeiter einer Jugendgruppe müssen Fahrgemeinschaften
(pro PKW bis zu 4 Personen) gebildet werden.
Soweit möglich, soll aus ökologischen Gründen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren
werden.
4. Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der nachgewiesenen Kosten
- bei öffentlichen Verkehrsmitteln entsprechend den Fahrkarten
- bei Pkw-Fahrten Kilometerzahl mal Euro-Betrag entsprechend dem gültigen Reisekostengesetz (derzeit 0,22 € plus 0,02 € pro Mitfahrer)
5. Verfahren
5.1. Antragstellung
1. Die Anträge sind auf KJR-Formblatt einzureichen.
2. Den Anträgen sind beizufügen:
a) Ausschreibung bzw. Einladung
b) Teilnahme- und Gebührenbescheinigung des Veranstalters
c) Fahrkarten bzw. Kilometerangabe