VI. FÖRDERUNG VON VERANSTALTUNGEN DER INTERNATIONALEN JUGENDBEGEGNUNG

1.     Zweck der Förderung

        Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgruppen und           andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit.

        Diese sollen in die Lage versetzt werden, Aktivitäten im Bereich der internationalen Jugend-        begegnung durchführen zu können.

 

2.     Gegenstand der Förderung

        Gefördert werden können:

        - Jugendbegegnungen zwischen Teilnehmern des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen

          im In- und Ausland;

        - Betreuung ausländischer Jugendgruppen, die sich auf Einladung zuschußberechtigter Organi-

          sationen (s. Ziffer 1) im Landkreis aufhalten und der Begegnungscharakter gewahrt bleibt.

 

3.     Förderungsvoraussetzungen

3.1.  Voraussetzungen für die Förderung sind:

        1. Die Veranstaltung dauert mindestens 4 Tage (ohne An- und Abreise);

        2. Die Partnergruppen stehen hinsichtlich der Teilnehmer in einem ausgewogenen Zahlen- 

            verhältnis zueinander;

        3. Die TeilnehmerInnen sind grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre,

        4. Der Veranstaltung liegt ein vereinbartes Programm zugrunde, das Begegnungen zwischen den

            Jugendgruppen ermöglicht;

        5. Bei Bedarf soll die Verständigung durch Sprachmittler/in sichergestellt werden.

        6. Erforderlich ist eine inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung, die eine                  fachliche Beratung einschließen soll.

 

4.     Umfang der Förderung

        Der Zuschuß beträgt bis zu 5,- € je Tag und TeilnehmerIn,

        höchstens jedoch für 15 Tage (ohne An- und Abreise)

 

5.     Verfahren

5.1   Vorinformation des KJR

        Der KJR ist von den antragsberechtigten Organisationen spätestens 3 Monate vor Durchführung

        schriftlich zu informieren.

        Dazu sind beizufügen:

        - Beschreibung der Maßnahme (was soll erreicht werden?);

        - Programm der Maßnahme (inhaltlicher/zeitlicher Ablauf);

        - Kosten- und Finanzierungsplan.

5.2.  Vorläufiger Bescheid des KJR

        Mit diesem Vorbescheid bestätigt der KJR dem Antragsteller die Bezuschussung entsprechend    den Bedingungen dieser Richtlinien.

5.3.  Antragstellung

        1. Die Anträge sind auf KJR-Formblatt einzureichen

        2. Den Anträgen sind beizufügen:

            a) die Ausschreibung bzw. Einladung

            b) die eigenhändig unterschriebene Teilnehmerliste

            c) das tatsächliche Programm

            d) die Bestätigung der besuchten Organisation/Jugendgruppe

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