1. Zweck der Förderung
Antragsberechtigt sind die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, Jugendgruppen und andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit.
Freizeitmaßnahmen sollen Teilnehmern ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen und
demokratischer Verhaltensregeln ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden kurz- und längerfristige Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung
entsprechen.
3. Förderungsvoraussetzungen
3.1 Kinder und Jugendliche sollen aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme be-
teiligt sein.
3.2 Die Maßnahmen müssen mindestens zwei volle Tage und sollen höchstens 21 Tage dauern.
An- und Abreise gelten als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 12.00 Uhr beginnt und vor
14.00 Uhr am Abreisetag beendet ist.
3.3 Kurzfristige Maßnahmen (bis zu 3 Tagen) sollen nur im Umkreis von 100 km stattfinden.
3.4 Die TeilnehmerInnen dürfen grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre sein. Die TeilnehmerInnenzahl
beträgt mindestens 8 Personen.
3.5 Pro acht bis zwölf TeilnehmerInnen soll eine Betreuungskraft eingesetzt sein.
3.6 Die TeilnehmerInnen sollen grundsätzlich an der gesamten Maßnahme teilnehmen.
3.7 Eine angemessene Eigenleistung ist zu erbringen.
4. Umfang der Förderung
4.1 Förderungsfähige Kosten sind:
1. Fahrtkosten
2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten
3. Betreuerkosten
4. Arbeits- und Hilfsmittel
4.2 Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 2,5o € pro Tag und TeilnehmerIn einschließlich
BetreuerIn. Jahres-Höchstbetrag: 1.300,- €
5. Verfahren
5.1 Antragstellung:
1. Die Anträge sind auf KJR-Formblatt einzureichen
2. Den Anträgen sind beizufügen:
a) die Ausschreibung bzw. Einladung mit Teilnehmerbeitrag
b) eine eigenhändig unterschriebene TeilnehmerInnen-Liste
c) ein Kurzbericht über das durchgeführte Programm